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Die Krankenversicherung in der Schweiz ist für alle im Land lebenden Personen obligatorisch (Assurance maladie / Krankenversicherung). Personen, die in die Schweiz ziehen, sind verpflichtet, spätestens innerhalb von 3 Monaten eine Grundversicherung abzuschließen.
(Assurance obligatoire des soins – LAMal / Obligatorische Krankenpflegeversicherung – KVG) ist gesetzlich festgelegt und bietet den gleichen Umfang bei allen Versicherungsgesellschaften.
Es deckt im Wesentlichen ab:
Arztbesuche
Krankenhausbehandlungen (innerhalb des Kantons)
Notfälle
Schwangerschaft und Geburt
Verschreibungspflichtige Medikamente
Jährliche Franchise (Franchise / Franchise): 300 – 2.500 CHF
10% Selbstbehalt (Quote-part / Selbstbehalt) nach Überschreiten der Franchise
Je höher die Franchise, desto niedriger die monatliche Prämie (Prime mensuelle / Monatliche Prämie).
Obwohl der Leistungsumfang gleich ist, sind verschiedene Modelle verfügbar:
Standardmodell (Modèle standard / Standardmodell)
Hausarztmodell (Médecin de famille / Hausarztmodell)
HMO-Modell (Modèle HMO / HMO-Modell)
Telmed-Modell (Modèle Telmed / Telmed-Modell)
Alternative Modelle sind in der Regel wirtschaftlicher.
Zusatzversicherungen (Assurance complémentaire / Zusatzversicherung) können zusätzliche Leistungen wie Zahnbehandlung, privates Krankenzimmer oder Behandlungen im Ausland abdecken.
Das Schweizer Gesundheitssystem kann je nach persönlicher Situation und Kanton (Canton / Kanton) variieren. Für detailliertere und personalisierte Informationen können Sie professionelle Beratungsdienste von unseren Mitgliedsunternehmen im Kanton, in dem Sie wohnen, bei Swissturknet.ch in Anspruch nehmen.
Als Swissturknet.ch unterstützen wir die türkische Gemeinschaft in der Schweiz weiterhin mit zuverlässigen Informationen und präzisen Anleitungen.